§1 Allgemeines und Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle von der Firma Z Quadrat GmbH (im Folgenden „Z Quadrat“ genannt)
angebotenen Dienstleistungen und Veranstaltungen wie Coachings, Workshops, Kurse,
Kindergeburtstage, Ferienaktionen, Intelligenztestungen, Beratungen, die Mitmach-Ausstellung „Ich
mach Mathe!“ und die Untervermietung der Firmenräume.
§2 Coaching
2.1 Allgemeines
Z Quadrat bietet Schülern und Studenten regelmäßiges Coaching in den Fächern Mathematik und
Informatik an. Das Coaching findet, soweit nicht anders vereinbart, als Einzelstunden in
wöchentlichem Rhythmus statt.
2.2 Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zu einem kostenfreien persönlichen Gespräch findet per Mail, telefonisch oder
persönlich statt. An diesem Gespräch nehmen ein Vertreter von Z Quadrat, der Schüler und auf
Wunsch der Eltern ein Elternteil statt. Dabei legt Z Quadrat seine Arbeitsweise und die monatlichen
Kosten für die Unterstützung dar, bespricht mit Schüler und Eltern die Ziele der Unterstützung und
die Rolle des Schülers dabei.
Der Vertrag kommt nach Einigung von Z Quadrat mit dem Schüler und den Eltern auf die Dauer und
den Termin der regelmäßigen Stunden durch die beidseitige Unterzeichnung eines
Dienstleistungsvertrags zu Stande. Die Verträge enden, soweit nicht anders vereinbart, am
Schuljahresende des aktuellen Schuljahres.
2.3. Zahlungsbedingungen
Die im Vertrag vereinbarte monatliche Vergütung versteht sich als Endpreis. Die monatliche
Vergütung ist jeweils zum 5. eines Monats per Überweisung/Dauerauftrag auf das Konto von Z
Quadrat in allen Monaten der Vertragslaufzeit zu entrichten. Die Zahlung im ersten Vertragsmonat ist
spätestens sieben Tage nach Vertragsschluss zu leisten.
2.4 Rücktritt, Stornierung und Kündigung
Der Vertrag kann innerhalb einer vierwöchigen Probezeit, beginnend mit Vertragsabschluss,
beidseitig fristlos gekündigt werden. Die bis dahin geleisteten Stunden sind innerhalb von sieben
Tagen nach Kündigung zu begleichen. Nach der Probezeit besteht bis zum Vertragsende keine
Möglichkeit mehr den Vertrag einseitig zu kündigen.
2.5 Ausfall von Unterrichtseinheiten
Bei Ausfall von Unterrichtseinheiten aus Gründen, die Z Quadrat zu verantworten hat, wird dem
Auftraggeber/Schüler nach Rücksprache von Z Quadrat ein geeigneter Ersatztermin angeboten. Bei
Ausfall von Unterrichtseinheiten aus schulischen Gründen (z. B. verpflichtende Schulveranstaltungen)
wird dem Schüler nach Rücksprache ein Ersatztermin angeboten, wenn Z Quadrat mindestens sieben
Tage vorher darüber informiert wurde. Bei späterer Anzeige kann die Stunde nicht zu einem anderen
Termin nachgeholt werden.
Sollte ein Schüler eine Stunde wegen Krankheit absagen, so bietet Z Quadrat dem Schüler bei
Einzelunterricht einen Ausweichtermin für die Stunde an, sofern Z Quadrat spätestens am Tag der
Stunde bis 7:30 Uhr darüber informiert wurde und auf Verlangen ein ärztliches Attest vorgelegt
werden kann. Bei Gruppenunterricht ist dies leider nicht möglich.
Z Quadrat behält sich vor bei sich häufendem krankheitsbedingten Absagen keine Ausweichtermine
anzubieten.
Bei längerer Krankheit des Schülers ist eine individuelle Lösung zwischen den Vertragsparteien zu
vereinbaren.
2.6 Coaching ohne Vertrag
Z Quadrat bietet Coaching-Stunden auch ohne dauerhaften Vertrag, zum Beispiel als Zusatzstunden
vor Klassenarbeiten und Klausuren oder für die punktuelle Aufarbeitung von Unklarheiten, an.
Zusätzlich zu bestehenden Coaching-Verträgen vereinbarte Stunden sind separat per Überweisung
innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Für Stunden, die nicht zusätzlich zu einem bestehenden Coaching-Vertrag gebucht werden, liegt ein
erhöhter Stundensatz zu Grunde, der auf der Webseite von Z Quadrat einsehbar ist. Sollten
insgesamt mehr als 6 Stunden in einem zusammenhängenden Kontext gebucht werden, gilt der
Stundenpreis, der den Coaching-Verträgen zu Grunde liegt. Auch in diesem Fall ist die Zahlung per
Überweisung innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Für abgesagte Stunden gelten die Regelungen aus Punkt 2.5.
2.7 Haftung
Z Quadrat verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Seine
gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
§3 Workshops
3.0 Definition
Als einen Workshop bezeichnen wir eine zeitlich stark begrenzte Bildungsveranstaltung, in der in kleinen Gruppen kooperativ und moderiert an einem
vorgegebenem Thema gearbeitet wird.
3.1 Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zu allen Workshops erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Webseite von Z Quadrat am Ende der Workshopbeschreibung, bzw. schriftlich per Mail. Anzugeben sind Workshoptitel, Datum, Name, Alter und Klassenstufe des Teilnehmers (bei Sommerferienworkshops des vergangenen Schuljahrs), sowie Rechnungsanschrift, Mailadresse und Mobilnummer eines Elternteils (für Notfälle und Rückfragen). Der Vertrag über die Workshopteilnahme kommt mit der schriftlichen Bestätigung per Mail durch Z Quadrat zu Stande.
Da alle Workshops erst ab drei Teilnehmern durchgeführt werden, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Wirkung zu Stande, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Bei allen Workshops ist die maximale Teilnehmeranzahl beschränkt. Sie ist in der Workshopbeschreibung auf der Webseite von Z Quadrat angegeben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt Z Quadrat dies dem Kunden umgehend mit. Auf Wunsch wird der Teilnehmer auf eine Warteliste gesetzt. Teilnehmer auf der Warteliste rücken bei Absage anderer Teilnehmer in der Reihenfolge der Anmeldung nach. Z Quadrat behält sich vor in Ausnahmefällen die maximale Teilnehmerzahl anzuheben.
3.2 Zahlungsbedingungen
Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens sieben Tage nach Bestätigung der Anmeldung per Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung/Rechnung angegebene Konto von Z Quadrat zu zahlen.
Sollte der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht auf dem Konto von Z Quadrat eingegangen sein, behält sich Z Quadrat vor, die Workshopplätze an Interessenten auf der Warteliste zu vergeben. Bei Anmeldung innerhalb von sieben Tagen vor Workshoptermin ist nach Vereinbarung auch Bar- oder EC-Karten-Zahlung vor Ort vor Beginn des Workshops möglich.
3.3 Rücktritt und Stornierung
Bei Stornierung der Anmeldung zum Workshop wird bis zwei Wochen vor Veranstaltungstermin eine Gebühr in Höhe von 25%, bis eine Woche vor Termin in Höhe von 50% der Gesamtgebühr berechnet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen ist die volle Workshopgebühr zu entrichten.
Sollte der Workshop wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen nicht stattfinden, so wird dies dem Kunden bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 3 Tage vor Workshoptermin, bei anderen unvorhersehbaren Gründen unmittelbar nach Kenntnis
mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig rückerstattet.
3.4 Haftung
Z Quadrat, seine gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
§4 Kurse
4.0 Definition
Als Kurs bezeichnen wir eine Bildungsveranstaltung, die einen zeitlich weiteren Rahmen, unter Umständen eine größere Teilnehmerzahl und ein weiter gefasstes Thema als ein Workshop hat.
4.1 Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zu allen Kursen erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Webseite von Z Quadrat am Ende der Kursbeschreibung, bzw. schriftlich per Mail. Anzugeben sind Kurstitel, Datum, Name, Alter und Klassenstufe des Teilnehmers (bei Sommerferienkursen des vergangenen Schuljahrs), sowie Rechnungsanschrift, Mailadresse und Mobilnummer eines Elternteils (für Notfälle und Rückfragen). Der Vertrag über die Kursteilnahme kommt mit der schriftlichen Bestätigung per Mail durch Z Quadrat zu Stande.
Da alle Kurse erst ab drei Teilnehmern durchgeführt werden, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Wirkung zu Stande, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Bei allen Kursen ist die maximale Teilnehmeranzahl beschränkt. Sie ist in der Kursbeschreibung auf der Webseite von Z Quadrat angegeben.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt Z Quadrat dies dem Kunden umgehend mit. Auf Wunsch wird der Teilnehmer auf eine Warteliste gesetzt. Teilnehmer auf der Warteliste rücken bei Absage anderer Teilnehmer in der Reihenfolge der Anmeldung nach. Z Quadrat behält sich vor in Ausnahmefällen die maximale Teilnehmerzahl anzuheben.
4.2 Zahlungsbedingungen
Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens sieben Tage nach Bestätigung der Anmeldung per Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung/Rechnung angegebene Konto von Z Quadrat zu zahlen.
Sollte der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht auf dem Konto von Z Quadrat eingegangensein, behält sich Z Quadrat vor, die Kursplätze an Interessenten auf der Warteliste zu vergeben. Bei Anmeldung innerhalb von sieben Tagen vor Kurstermin ist nach Vereinbarung auch Bar- oder EC-Karten-Zahlung vor Ort vor Beginn des Workshops möglich.
Bei fortlaufenden Kursen kann die Kursgebühr für jeden Termin einzeln oder in Form einer Zehnerkarte bezahlt werden. Die Zehnerkarte ermöglicht dem Teilnehmer an zehn, nicht notwendigerweise aufeinander folgenden, Kursterminen am Kurs teilzunehmen. Dabei gelten Teilnehmer mit einer noch gültigen Zehnerkarte bis zur spätestens um 10 Uhr am Kurstag erfolgten Abmeldung als für den nächsten Kurstermin angemeldet. Zehnerkarten sind familiengebunden,
können also von Geschwistern gemeinsam genutzt werden.
4.3 Rücktritt und Stornierung
Bei Stornierung der Anmeldung zum Workshop wird bis zwei Wochen vor Veranstaltungstermin eine Gebühr in Höhe von 25%, bis eine Woche vor Termin in Höhe von 50% der Gesamtgebühr berechnet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
Sollte der Kurs wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen nicht stattfinden, so wird dies dem Kunden bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 3 Tage vor Kurstermin, bei anderen unvorhersehbaren Gründen unmittelbar nach Kenntnis mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig rückerstattet.
4.4 Haftung
Z Quadrat, seine gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
§5 Kindergeburtstage
5.1 Allgemeines
Z Quadrat bietet thematische Kindergeburtstage inklusive eines 2,5-stündigen Workshops an. Die Räumlichkeiten stehen dem Kunden insgesamt vier Stunden zur Verfügung. Kuchen und weiteres Essen, sowie weitere Getränke können vom Kunden mitgebracht werden. Geschirr, Wasser und Saft werden von Z Quadrat gestellt.
5.2 Buchung und Vertrag
Die Buchung eines Kindergeburtstags erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Webseite von Z Quadrat, bzw. schriftlich per Mail. Anzugeben sind mögliche Termine, Wunschthema des Workshops, Name und Alter des Geburtstagskindes, erwartete Anzahl an Teilnehmern, sowie Rechnungsanschrift, Mailadresse und Mobilnummer eines Elternteils (für Rückfragen). Der Vertrag über die Durchführung der Veranstaltung kommt mit der schriftlichen Bestätigung per Mail durch Z Quadrat zu Stande.
5.3 Zahlungsbedingungen
Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Die Gebühr ist bis spätestens sieben Tage nach Bestätigung der Anmeldung per Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung/Rechnung angegebene Konto von Z Quadrat zu zahlen. Bei Buchung innerhalb sieben Tagen vor Veranstaltungstermin ist nach Vereinbarung auch Bar- oder EC-Karten-Zahlung vor Ort vor Beginn des Kindergeburtstags möglich. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang behält sich Z Quadrat das Recht vor, den Termin anderweitig zu vergeben.
5.4 Rücktritt und Stornierung
Bei Stornierung der Buchung des Kindergeburtstags wird bis zwei Wochen vor Veranstaltungstermin eine Gebühr in Höhe von 25%, bis eine Woche vor Termin in Höhe von 50% der Veranstaltungsgebühr berechnet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen ist die volle Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
Sollte die Veranstaltung wegen unvorhersehbaren Gründen durch Z Quadrat abgesagt werden müssen, so ist der Kunde unmittelbar nach Kenntnis von der Absage davon zu unterrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig rückerstattet.
5.5 Haftung
Z Quadrat, seine gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
§6 Ferienaktionen
6.1 Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zu allen Ferienaktionen erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Webseite von Z Quadrat am Ende der Veranstaltungsbeschreibung, bzw. schriftlich per Mail. Anzugeben sind Veranstaltungstitel, Datum, Name, Alter und Klassenstufe des Teilnehmers (bei Sommerferien-aktionen des vergangenen Schuljahrs), sowie Rechnungsanschrift, Mailadresse und Mobilnummer eines Elternteils (für Notfälle und Rückfragen). Der Vertrag über die Veranstaltungsteilnahme kommt mit der schriftlichen Bestätigung per Mail durch Z Quadrat und dem Zahlungseingang der Veranstaltungsgebühr zu Stande.
Da alle Veranstaltungen erst ab drei Teilnehmern durchgeführt werden, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Wirkung zu Stande, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Bei allen Veranstaltungen ist die maximale Teilnehmeranzahl beschränkt. Sie ist in der Kursbeschreibung auf der Webseite von Z Quadrat angegeben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt Z Quadrat dies dem Kunden umgehend mit. Auf Wunsch wird der Teilnehmer auf eine Warteliste gesetzt. Teilnehmer auf der Warteliste rücken bei Absage anderer Teilnehmer in der Reihenfolge der Anmeldung nach. Z Quadrat behält sich vor in Ausnahmefällen die maximale Teilnehmerzahl anzuheben.
6.2 Zahlungsbedingungen
Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens sieben Tage nach Bestätigung der Anmeldung per Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung/Rechnung angegebene Konto von Z Quadrat zu zahlen.
Sollte der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht auf dem Konto von Z Quadrat eingegangen sein, behält sich Z Quadrat vor, die Kursplätze an Interessenten auf der Warteliste zu vergeben. Bei Anmeldung innerhalb sieben Tagen vor Veranstaltungstermin ist auch Bar- oder EC-Karten-Zahlung vor Ort vor Beginn der Veranstaltung möglich.
6.3 Rücktritt und Stornierung
Bei Stornierung der Anmeldung wird bis zwei Wochen vor Veranstaltungstermin eine Gebühr in Höhe von 25%, bis eine Woche vor Termin in Höhe von 50% der Veranstaltungsgebühr berechnet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen ist die volle Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
Sollte der Kurs wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen nicht stattfinden, so wird dies dem Kunden bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 3 Tage vor Kurstermin, bei anderen unvorhersehbaren Gründen unmittelbar nach Kenntnis mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig rückerstattet.
6.4 Haftung
Z Quadrat, seine gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
§7 Intelligenztestungen
7.1 Allgemeines
Z Quadrat führt in Zusammenarbeit mit einer Diplom-Psychologin qualifizierte Intelligenztests mit dem Test „K-ABC-II“ durch. Zum Testumfang gehört neben der Durchführung des Tests ein Erstgespräch zur Evaluierung, ob eine Testung angebracht ist, die Erstellung eines Gutachtens, sowie ein abschließendes Beratungsgespräch, in dem unter anderem die Testergebnisse erläutert werden.
7.2 Anmeldung
Die Anmeldung zum Erstgespräch erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Webseite von Z Quadrat bzw. per Mail oder Telefon. Anzugeben sind Name und Alter des Kindes, Kontaktdaten der Eltern, sowie eine kurze Schilderung der aktuellen Situation und der Hintergründe, die zu der gewünschten Testung führen. Der Termin für das Gespräch wird anschließend per Mail oder Telefon vereinbart.
Führt das kostenfreie Erstgespräch zu einer durchzuführenden Testung, so tritt der Vertrag über dessen Durchführung durch das Unterschreiben und Abgeben des Testungsauftrags bei Z Quadrat in Kraft. Z Quadrat stellt dem Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen drei mögliche Termine für die Durchführung der Testung zur Verfügung, der Auftraggeber bestätigt einen der Termine binnen 48 Stunden.
7.3 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Gebühr für die Durchführung der Testung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung aufgeführte Konto von Z Quadrat. Die Rechnung geht dem Auftraggeber spätestens 24 Stunden nach Testung per Mail zu. Zahlungsziel ist sieben Tage nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch der Tag des Auswertungsgesprächs.
7.4. Rücktritt und Stornierung
Bei Stornierung der vertraglich vereinbarten Testung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75€ bei Vertragsrücktritt bis zwei Wochen vor Testtermin und in Höhe von 150€ bei Vertragsrücktritt ab einer Woche vor Testtermin fällig. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird die volle Testungsgebühr fällig. Bei Absagen aus krankheitsbedingten Gründen ist eine Verlegung auf einen von Z Quadrat vorgeschlagenen Termin einmalig möglich, wenn ein Attest die krankheitsbedingte Testunfähigkeit bescheinigt.
Z Quadrat behält sich vor, das kostenlose Erstgespräch kostenpflichtig in Rechnung zu stellen, sollte sich herausstellen, dass die Absicht des Kunden nicht in darin liegt eine Intelligenztestung durchführen zu lassen, sondern die Kosten für eine Begabungsberatung zu umgehen.
7.5 Haftung
Z Quadrat, seine gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
§8 Beratung
8.1 Anmeldung
Die Anmeldung für Beratungsgespräche erfolgt per Mail bzw. Telefon. Mit Vereinbarung und Bestätigung eines Beratungstermins kommt der Vertrag zur Durchführung des Beratungsgesprächs zu Stande.
8.2 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Gebühr für die Beratung erfolgt per Überweisung auf das in der per Mail versandten Rechnung aufgeführte Konto von Z Quadrat. Zahlungsziel ist sieben Tage nach Rechnungsstellung. Bar- oder EC-Karten-Zahlung nach dem Beratungsgespräch ist ebenfalls möglich.
8.3. Rücktritt und Stornierung
Bei Stornierung des vereinbarten Beratungsgesprächs innerhalb einer Woche vor dem Gesprächstermin wird ebenso wie bei unentschuldigtem Nichterscheinen eine Gebühr in Höhe von 15€ fällig.
Für Verlegungen des Gesprächstermins innerhalb einer Woche vor dem Gesprächstermin stellt Z Quadrat eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15€ in Rechnung.
8.4 Haftung
Z Quadrat, seine gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
§9 „Ich mach Mathe!“
9.1 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Ausstellung „Ich mach Mathe!“ können auf der Webseite der Ausstellung (www.ich-mach-mathe.de) eingesehen werden.
9.2 Eintrittspreise
Es gelten die auf der Webseite und an der Kasse der Ausstellung angegebenen Eintrittspreise.
9.3 Hausordnung
Mit Bezahlen des Eintritts akzeptiert der Besucher die folgende geltende Hausordnung, die auch am Empfang der Ausstellung eingesehen werden kann.
9.4 Besuch von Kindergartengruppen und Schulklassen
Für Kindergarten- bzw. Hortgruppen und Schulklassen mit mindestens 15 und maximal 50 Kindern bzw. Schülern öffnet Z Quadrat die Ausstellung vormittags exklusiv für diese an einem zu vereinbarenden Wochentag.
9.4.1 Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Ausstellungs-Webseite bzw. per Mail. Anzugeben sind Wunschtermin (mögliche Termine können auf der Webseite eingesehen werden), Anzahl der Kinder und Begleitpersonen, durchschnittliches Alter und Klassenstufe der Schüler, Mailadresse und Mobilnummer einer Begleitperson (für Rückfragen). Sollte der gewünschte Termin nicht verfügbar sein, teilt Z Quadrat dies dem Kunden umgehend mit. Der Vertrag über den Ausstellungsbesuch kommt mit der schriftlichen Bestätigung per Mail durch Z Quadrat zu Stande.
9.4.2 Zahlungsbedingungen
Der Eintrittspreis für Kinder- bzw. Schülergruppen beträgt fünf Euro pro Kind/Schüler. Zwei Begleitpersonen sind frei, bei Gruppen ab 30 Personen sind 3 Begleitpersonen frei, ab 40 Personen erhalten 4 Begleitpersonen freien Eintritt. Jede weitere Begleitperson bezahlt den Kinder-/Schülerpreis (fünf Euro). Die Preise verstehen sich als Endpreis inklusive Mehrwertsteuer
Da die Ausstellung für die Gruppe exklusiv geöffnet wird und der Termin somit für andere Gruppen geblockt ist, wird vom Gesamtpreis der Gruppe 50% als Anzahlung fällig, die spätestens 14 Tage nach Bestätigung der Anmeldung per Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung/Rechnung angegebene Konto von Z Quadrat zu zahlen ist. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang behält sich Z Quadrat das Recht vor, den Termin an eine andere Gruppe zu vergeben. Die Restzahlung ist zu Beginn beim Besuch der Ausstellung zu leisten.
9.4.3 Rücktritt und Stornierung
Bei Stornierung der Buchung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung fällig. Für Umbuchungen oder Terminverlegungen innerhalb von 14 Tagen vor Besuchstermin, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtpreises fällig.
9.5 Haftung
Z Quadrat, seine gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
§10 Untervermietung
10.1 Allgemeines
Z Quadrat vermietet seine Schulungsräume an andere Unternehmen zum Zweck von Workshops, Tagungen, Seminaren und Schulungen. Mietzeit und Umfang der Anmietung werden in einem separaten Vertrag geregelt.
10.2 Mietzweck
Angemietete Räume dürfen nur zum vorher vertraglich festgelegten Zweck genutzt werden. Eine Änderung der Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch Z Quadrat zulässig. Eine weitere Untervermietung ist nicht gestattet.
10.3 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrags ist bis sieben Tage nach Mietende auf das im Vertrag genannte Konto von Z Quadrat zu entrichten.
10.4 Kaution und Haftung
Der Untermieter hinterlegt bei Z Quadrat eine Kaution in Höhe von 300 Euro, entweder per Überweisung oder bar zu Mietbeginn, die bei ordnungsgemäßer Übergabe und nach Bezahlung des Mietpreises vollumfänglich rückerstattet wird.
10.4.1
Der Untermieter vergewissert sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Inventars bei Mietbeginn und haftet für entstehende Schäden an diesem. Z Quadrat hat dem Untermieter die Kosten zur Schadensbeseitigung darzulegen.
10.4.2
Wenn der Untermieter einen Schaden feststellt, ist er verpflichtet, diesen Schaden Z Quadrat unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Untermieter.
10.4.3
Wegen eines Mangels des Mietobjekts kann der Untermieter einen Schadensersatzanspruch im Übrigen nur geltend machen, wenn der Schaden oder die Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit erheblich ist oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
10.5 Buchung und Vertrag
Die Buchung erfolgt online per Mail. Angebote stellen noch keinen Vertrag dar. Dieser kommt erst mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags durch den Mieter und das Versenden des gegengezeichneten Vertrags durch Z Quadrat zu Stande. Ab dem Zeitpunkt der Angebotsversendung reserviert Z Quadrat den Termin für den potenziellen Untermieter für sieben Tage, danach erlischt die Reservierung und das Angebot verliert seine Gültigkeit.
Jede Vertragsübereinkunft steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Vermieter von Z Quadrat dem Vertrag zustimmt.
10.6 Rücktritt und Stornierung
Nach Abschluss kann der Vertrag bis vier Wochen vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden. Bis sieben Tage vor Mietbeginn sind 10% der Miete als Stornierungskosten zu entrichten, bis drei Tage vor Mietbeginn 30% der Miete. Bei Stornierungen, die innerhalb von 72 Stunden vor Mietbeginn liegen, werden 50% der Miete und 50% der gebuchten Verpflegung fällig, bei Nichterscheinen ohne Stornierung wird die volle Miete und 50% der gebuchten Verpflegung berechnet.
Bei Umbuchung oder Terminverlegung innerhalb von sieben Tagen vor Mietbeginn, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% des Mietpreises fällt. Sollte der verschobene Termin storniert werden, gilt als Grundlage für die Stornierungskosten der zeitliche Abstand zwischen Umbuchung und ursprünglichem Miettermin.
10.7 Videoüberwachung
Im Falle einer Vermietung kann die Videoüberwachung einzelner Räume nach Vereinbarung ausgesetzt werden. Das Risiko bei entstehenden Schäden trägt in diesem Fall der Untermieter.
10.8 Haftung
Z Quadrat, seine gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
§11 Videoüberwachung
Aus Sicherheitsgründen werden alle Räume der Z Quadrat GmbH videoüberwacht. Die Löschung der
Daten erfolgt automatisch nach 30 Tagen.
§12 Erfüllungsort und Gerichtsort
Erfüllungsort ist Mainz. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mainz. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Große Langgasse 8
(Eingang über Gymnasiumstraße)
55116 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 4 98 93 52
Mail: info@z-quadrat-mainz.de